Vergütung

…. ist kein heikles Thema!

Mein hoher Spezialisierungsgrad erlaubt eine anspruchsvolle Beratung mit relativ geringem Zeitaufwand. Dieser Vorteil wird voll an meine Mandanten weitergegeben.

Um die Hürden für eine Rechtsberatung nicht zu hoch zu schrauben, hat sich folgendes System bewährt:

Im Rahmen einer – unverbindlichen – Voranfrage stellen Sie mir Kerninformationen zur Verfügung.
Ich bewerte den Honoraraufwand und unterbreite Ihnen ein Angebot, meist auf Basis von Stundensätzen mit Obergrenze oder pauschal.
Sie entscheiden – und nehmen ggf. Rücksprache.
Die Vereinbarung von Pauschal- oder Stundenhonoraren erfolgt durch eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG).